HRA 13616 B: Robert Lindner GmbH & Co. KG., Berlin, Ostpreußendamm 90-92, 12207 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Robert Lindner GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 208924) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 13616 B: Robert Lindner GmbH & Co. KG., Berlin, Ostpreußendamm 90-92, 12207 Berlin. Prokura: 4. Wonneberg, Florian, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen
Robert Lindner GmbH & Co. KG., Berlin, Ostpreußendamm 90-92, 12207 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag unter Fortbestand als übertragender Rechtsträger einen Teil ihres Vermögens (den Teilbetrieb "Filialbereich") als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung auf die Lindner Feinkostgeschäfte GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg; HRB 106053) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..