HRA 503712: Robert Nagel Trockenbau-Brandschutz-Akustik GmbH & Co. KG, Erfurt, An der Schmalen Gera 4, 99091 Erfurt. Prokura erloschen: Oxenfart, Melanie, Erfurt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Nagel, Sandra Bärbel, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 503712: Robert Nagel Trockenbau-Brandschutz-Akustik GmbH & Co. KG, Erfurt, Zur Alten Ziegelei 23, 99091 Erfurt. Änderung der Geschäftsanschrift: An der Schmalen Gera 4, 99091 Erfurt.
HRA 503712: Robert Nagel Trockenbau-Brandschutz-Akustik GmbH & Co. KG, Erfurt, Zittauer Str. 1a, 99091 Erfurt. Änderung der Geschäftsanschrift: Zur Alten Ziegelei 23, 99091 Erfurt.
HRA 503712:Robert Nagel Trockenbau-Brandschutz-Akustik GmbH & Co. KG, Erfurt, Zittauer Str. 1a, 99091 Erfurt.(die Erbringung von Trockenbauarbeiten, Arbeiten im Brandschutz und Akustikbereich, Lieferung und Einbau von Bauelementen, die Herstellung und der Vertrieb von Gipskartonformteilen sowie die Vermittlung von Bauaufträgen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zittauer Str. 1a, 99091 Erfurt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Robert Nagel Verwaltungs- GmbH, Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 511105), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Oxenfart, Melanie, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 503712:Robert Nagel Trockenbau-Brandschutz-Akustik GmbH & Co. KG, Erfurt, Zittauer Str. 1a, 99091 Erfurt.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 18.03.2015 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2015 und Ausgliederungserklärung des Einzelkaufmanns Nagel, Robert, Erfurt * ‒.‒.‒‒ vom 18.03.2015 das gesamte Vermögen von der Robert Nagel Bauelemente und Montagen e.K. mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRA 503140) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.