Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Die Firma ist nach Beendigung der Liquidation erloschen. |
a)
18.09.2023
Börsch |
HRA 5888: Robert Reichert GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Liquidator: Lütticke, Joachim, Drolshagen, * ‒.‒.‒‒; Lütticke, Hans-Jürgen, Hennef, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 8214: Robert Reichert GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Erftstraße 49, 41238 Mönchengladbach. Geschäftsanschrift: Reisertstraße 28, 53773 Hennef. Der Sitz ist nach Hennef (jetzt: Amtsgericht Siegburg HRA 5888) verlegt.
HRA 5888: Robert Reichert GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Remus Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hennef (Amtsgericht Siegburg HRB 13297). Der Sitz ist von Mönchengladbach (bisher Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 8214) nach Hennef verlegt.
Robert Reichert GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Erftstraße 49, 41238 Mönchengladbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Getränke-Service REICHERT Remus GmbH & Co. KG vom 28.06.2011 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "Gastronomie") im Wege der Ausgliederung auf die "Getränke-Service REICHERT" Remus GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 3276) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.