Robert Schulz Metall GmbH, Berlin, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin. Geschäftsführer:; 2. Otte, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Merkendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
Robert Schulz Metall GmbH, Berlin, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet:; 1. Robert Schulz Metall GmbH 91732 Merkendorf Biederbacher Str. 16, 91732 Merkendorf.
Robert Schulz Metall GmbH, Berlin, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin. Firma: Robert Schulz Metall GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin Gegenstand: Herstellung, Bearbeitung und Vertrieb von Metallwaren. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Klar, Peter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.03.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Robert Schulz KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 4888 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.03.2011.; Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Robert Schulz Produktion GmbH & Co. KG, Merkendorf (Amtsgericht Ansbach, HRA 2288); Robert Schulz Produktion GmbH , Merkendorf (Amtsgericht Ansbach, HRB 2045). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..