Robert Thaler GmbH, Regensburg (Im Gewerbepark A 43, 93059 Regensburg). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.2.2006 mit der Adler, Loos & Cie GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16844) ist durch Verschmelzung zum 26.10.2007 beendet. Die Verschmelzung wurde am 26.10.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 16844). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Robert Thaler GmbH, Regensburg (Im Gewerbepark A 43, 93059 Regensburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Adler, Loos & Cie GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16844) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Robert Thaler GmbH, Regensburg (Im Gewerbepark A 43, 93059 Regensburg). Die Gesellschaft hat am 22.02.2006 mit der Adler, Loos & Cie GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16844) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlungen haben mit Beschlüssen vom 22.02.2006 zugestimmt.