HRB 11872: Robiné Entsorgung GmbH, Duisburg, Neuenhofstr. 66, 47055 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden pape recycling GmbH am 15.11.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11872: Robiné Entsorgung GmbH, Duisburg, Neuenhofstr. 66, 47055 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2018 mit der pape recycling GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 24710) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Robiné Entsorgung GmbH, Duisburg (Neuenhofstr. 66, 47055 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 200.000,00 EUR.