GnR 158: Rocket eG, Porta Westfalica, Narzissenweg 36 a, 32457 Porta Westfalica. Geschäftsanschrift, bisher nicht eingetragen: Hafergrund 1, 32457 Porta Westfalica Änderung zur Geschäftsanschrift: Narzissenweg 36 a, 32457 Porta Westfalica.
GnR 158: Rocket e.G., Porta Westfalica (Hafergrund 1, 32457 Porta Westfalica). Die Generalversammlung vom 13.02.2021 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde mit dieser die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma als auch in § 2 die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Rocket eG. Neuer Gegenstand: Die Förderung der privaten Hauswirtschaften der Mitglieder (privater Lebensbereich) und die nachhaltige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen um damit im weitesten Sinne für die Mitglieder ökonomische Leistungen zu erbringen. Das wird insbesondere erreicht durch Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung, sportlichen Aktivitäten sowie die Erbringung von sozialen und kulturellen Nebenleistungen als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Leistungspaketes, die Steigerung der Lebensqualität, die Förderung des privaten Lebensbereichs, die Schaffung gemeinsamer Werte zur physischen und psychischen Sicherheit sowie Förderung der Existenzsicherung der Mitglieder unter Berücksichtigung der sozialen Wertschöpfung und ökonomischen Stabilisierung der Mitgliederhaushalte und die Bereitstellung von Verkehrsmitteln zur Nutzung durch die Mitglieder. Die Genossenschaft ist ein personenbezogener, von kollektiver Selbsthilfe getragener Förderwirtschaftsverein. Das genossenschaftliche Leitbild beinhaltet dabei, dass sich die gemeinsame Selbsthilfe mittels des genossenschaftlichen Gemeinschaftsunternehmens in möglichst viel Selbstverwaltung und Selbstverantwortung vollziehen soll. Die Ausrichtung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft an der Mitgliederförderung lässt sich betriebswirtschaftlich als Dauerauftrag der Mitglieder an den Geschäftsbetrieb verstehen. Daraus lässt sich eine Verpflichtung der Genossenschaft ableiten, sich fortwährend den wandelnden privaten, materiellen und ideellen Mitgliederbelangen anzupassen. Langfristig bewirkt die Förderung die Existenzsicherung und der Daseinsvorsorge dienenden Lebenswirtschaft der Mitglieder. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge und Anregungen zur Weiterentwicklung der Mitgliederförderung zu stellen. Näheres regeln die Förderrichtlinien. Der Markterfolg des Unternehmens bedeutet noch keine Erfüllung des Förderauftrags. Die Genossenschaft muss ihre Geschäfte vielmehr so anlegen und ihre Gewinne so verwenden, dass die Mitglieder hiervon den größtmöglichen Nutzen haben. Daraus folgt auch die Einordnung des Gewinnes im genossenschaftlichen Unternehmen; er ist nicht Selbstzweck, sondern zum Zweck der Erfüllung des Förderauftrags, mit dem Ziel, den Mitgliedern dauerhaft über Leistungsbeziehungen mit dem gemeinsam getragenen Unternehmen bestmöglich Vorteile zu verschaffen (Gebot der Mitgliedernützlichkeit). Die Genossenschaft bedient sich dazu eines gemeinsam errichteten Wirtschaftsbetriebes (Genossenschaftsbetrieb) mit folgenden Gesellschaftszwecken: a) Handel mit und Verarbeitung von Baustoffen aller Art, insbesondere Fliesen und Bodenbeläge. b) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. c) Die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebs von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektierungs- und Steuerungsaufgaben. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich im Rahmen der Wirtschaftsförderung an anderen Unternehmen beteiligen, sofern sie der Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks dienen und darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern und/oder Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in Sachwerte und rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Kapitalanlagen erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Genossenschaft. Anlagen auf Rechnung Dritter sind ausgeschlossen.
GnR 158: Rocket e.G., Porta Westfalica (Hafergrund 1, 32457 Porta Westfalica). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 27.04.2020. Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Durchführung von Handels- und Dienstleistungsgeschäften sowie Baunebenleistungen, insbesondere a) der Einkauf von Baustoffen aller Art im großen und deren Verkauf im kleinen, b) der Großhandel, c) die Verlegung von Fliesen und Bodenbelägen aller Art, d) die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, e) die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigneiderlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrecht und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals im rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Oevermann, Alexander-Amadeus, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: