Roeser Medical GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Alexanderstraße 69, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Duisburg - HRB 21680) umgewandelt.
Roeser Medical GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Alexanderstraße 69, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der van Dijk Medical Systems GmbH mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve - HRB 8078) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Roeser Medical GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Alexanderstraße 69, 45472 Mülheim an der Ruhr.Geschäftsanschrift: Alexanderstraße 69, 45472 Mülheim an der Ruhr. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eichbüchler, Jörg, Sonsbeck, * ‒.‒.‒‒.
Roeser Medical GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Alexanderstr. 69, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der MWB Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg - HRB 141 406) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.