Roewekamp GmbH, Gelsenkirchen, Buschgrundstrasse 8, 45894 Gelsenkirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HeidelbergCement AG am 26.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Roewekamp GmbH, Gelsenkirchen, Buschgrundstrasse 8, 45894 Gelsenkirchen. Die Eintragung lfd. Nr. 3 von Amts wegen gelöscht, da die HeidelbergCement Baustoffe für Geotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Ennigerloh (Amtsgericht Münster HRA 6872) mit Wirkung vom 10.05.2013 durch Verschmelzung ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin auf ihre einzige Kommanditistin, die HeidelbergCement AG (Amtsgericht Mannheim HRB 330082) erloschen ist. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2013 und Nachtrag zum Verschmelzungsvertrag vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2013 mit der HeidelbergCement AG mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 330082) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Roewekamp GmbH, Gelsenkirchen, Buschgrundstrasse 8, 45894 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.04.2013 mit der HeidelbergCement Baustoffe für Geotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Ennigerloh (Amtsgericht Münster, HRA 6872) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Roewekamp GmbH, Gelsenkirchen, Buschgrundstrasse 8, 45894 Gelsenkirchen.Geschäftsanschrift: Buschgrundstrasse 8, 45894 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann Kloep, Wolfgang J., Dülmen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klapperich, Volker, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.