Rohe Medical GmbH, Osnabrück (Meppener Str. 13, 49078 Osnabrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brillenstudio Haste Daniel Rohe e.K. (AG Osnabrück, HRA 200668) am 28.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Rohe Medical GmbH, Osnabrück (Meppener Str. 13, 49078 Osnabrück). Nicht mehr Geschäftsführer: Sievert, Sigrid Maria Elisabeth, geb. Dierkes, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rohe, Daniel, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.03.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Brillenstudio Haste e.K. Inh. Daniel Rohe auftretenden Kaufmann Daniel Rohe übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.