Rohstoff-Grundstücks GmbH & Co. KG, Bad Harzburg-Harlingerode, Harlingeroder Str. 4, 38644 Goslar. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GKL - Geschäftsführungsgesellschaft Kalkwerk Langelsheim mbH, Bad Harzburg-Harlingerode (AG Goslar HRB 1548). Die Firma ist aufgelöst und ohne Durchführung der Liquidation erloschen. Der alleinige Kommanditist "Industrieverwaltung GmbH & Co.", Bad Harzburg-Harlingerode, (Amtsgericht Braunschweig, jetzt: HRA 110040) hat als alleiniger Gesellschafter das Geschäft mit allen Aktiven und Passiven übernommen.
Rohstoff-Grundstücks GmbH & Co. KG, Bad Harzburg-Harlingerode, Harlingeroder Str. 4, 38644 Goslar.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GBO-Geschäftsführungs- und Beteiligungsgesellschaft Oker mbH, Bad Harzburg-Harlingerode (Amtsgericht Braunschweig HRB 110277).
Kalkwerk Langelsheim Dr. Mälzig Betriebsanlagen GmbH & Co., Bad Harzburg-Harlingerode, Harlingeroder Str. 4, 38644 Goslar.Im Zuge der Verschmelzung Firma geändert, nun: Neue Firma: Rohstoff-Grundstücks GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Harlingeroder Str. 4, 38644 Goslar. Aufgrund der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GBO-Geschäftsführungs- und Beteiligungsgesellschaft Oker mbH, Bad Harzburg-Harlingerode (Amtsgericht Braunschweig HRB 110277). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Kalkwerk Wendessen Rohstoffbetriebe Oker GmbH & Co.KG mit Sitz in Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig HRA 12605) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.