HRB 2641 CB: Rohstoff-Recycling Verwaltung GmbH, Lauchhammer, Bahnhofstraße 38, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Breidenbach, Marc; Geschäftsführer: 4. Hänisch, Holger, * ‒.‒.‒‒, Leipzig; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 2641 CB: Rohstoff-Recycling Verwaltung GmbH, Lauchhammer, Bahnhofstraße 38, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Hähne, Gerd; Geschäftsführer: 3. Breidenbach, Marc, * ‒.‒.‒‒, Bochum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 2641 CB: Rohstoff-Recycling Verwaltung GmbH, Lauchhammer, Bahnhofstraße 38, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Dr. Hähne, Gerd, * ‒.‒.‒‒, Radeburg OT Berbisdorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. oec. Grundmann, Ralph
Rohstoff-Recycling Verwaltung GmbH, Lauchhammer, Bahnhofstraße 38, 01979 Lauchhammer. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.08.2009 mit der Scholz Recycling AG & Co. KG mit Sitz in Essingen (Handelsregister des Amtsgerichts Ulm HRA 721190), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.08.2009 zugestimmt hat.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 38, 01979 Lauchhammer..
Rohstoff-Recycling Verwaltung GmbH, Lauchhammer(Lauchhammerstr. 38, 01979 Lauchhammer). ; Der mit der Scholz Recycling GmbH Leipzig (vormals Lausitzer Metallverarbeitung und Recycling GmbH (LMR) Bautzen vom 13.11.1997 mit Nachtrag vom 25.09.1998 bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebung zum 31.12.2007 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen