Roland Schule GmbH, Lübz, (Louise-Böhm-Weg 23, 28357 Bremen).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Einzelkaufmanns Reiner Schenker e.K. (Amtsgericht Bremen HRA 25733 HB) am 28.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Roland Schule GmbH, Lübz, (Louise-Böhm-Weg 23, 28357 Bremen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Reiner Schenker, 27.05.1949, Bremen, übertragen. Dieser führt das Unternehmen unter der Firma Reiner Schenker e.K. in Bremen fort. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung des Einzelkaufmanns bei dem Amtsgericht Bremen (vorl. Az. 38 AR 873/10 HB). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.