HRA 1354: Roland Zadra Hotellerie Service KG, Zweibrücken, Fasanerie 1, 66482 Zweibrücken. Einzelprokura: Novotny, Ondrej, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒; Zadra, Franziska Maria, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒.
HRA 1354: Roland Zadra Hotellerie Service KG, Zweibrücken, Fasanerie 1, 66482 Zweibrücken. Prokura erloschen: Zadra, Isabel, Reifenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 1354: Roland Zadra Hotellerie Service KG, Zweibrücken, Fasanerie 1, 66482 Zweibrücken. Einzelprokura: Zadra, Isabel, Reifenberg, * ‒.‒.‒‒.
Roland Zadra Hotellerie Service KG, Zweibrücken, Fasanerie 1, 66482 Zweibrücken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 und der Gesellschafterversammlung der ZETT Zweibrücken GmbH vom 05.08.2013 Teile ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "Gastronomie im StyleOutlet" bestehend aus den drei Verkaufseinheiten ZETT Cafe, ZETT Bistro inklusive Vinothek und ZETT Gusto als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die ZETT Zweibrücken GmbH mit Sitz in Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 31089) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.