Rolf Gampe GmbH, Essen (Hauptstr. 101, 45219 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kettwiger Weinkeller e.K., Essen, am 09.Mai 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rolf Gampe GmbH, Essen (Hauptstr. 101, 45219 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03. März 2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.März 2005 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Rolf Gampe, Inhaber der Firma Gampe e.K. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 8364) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.