Rolf Harbach GmbH, Köln (Am Wehrhan 70, 40211 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klüh Cleaning GmbH am 30.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rolf Harbach GmbH, Köln (Postfach 24 02 38, 40091 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 26.06.2007 mit der Klüh Cleaning GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39500) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.