Rolf Oberstebrink e.K., Hattingen (Hackstückstraße 134, 45527 Hattingen). Der Inhaber hat das Vermögen der Oberstebrink GmbH mit Sitz in Hattingen (Amtsgericht Essen HRB 15233) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2005 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
45527 Hattingen
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Amtsgericht: Essen
Rechtsform: eK