Rolf Schlechter GmbH, Melsbach, Am Förderturm 8, 56581 Melsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Rolf Schlechter Haustechnik GmbH.
Rolf Schlechter GmbH, Melsbach, Am Förderturm 8, 56581 Melsbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Geschäftsanschrift: Am Förderturm 8, 56581 Melsbach. Gegenstand: Die Ausführung von Installationsarbeiten im Bereich Haustechnik und Kundendiensttätigkeiten im Bereich Sanitär, Heizung und Solar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schlechter, Rolf, Melsbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma "Rolf Schlechter e.K." mit Sitz in Melsbach (Amtsgericht Montabaur, HRA 20622 ) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27.08.2008 mit Ergänzung vom 30.09.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008. Die Ausgliederung wird wirksam mit der zeitgleich erfolgenden Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.