Rolf Wilhelm Sand und Kies GmbH, Minden (Lindenstr. 5, 32423 Minden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kieswerk Windheim-Döhren GmbH am 29.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rolf Wilhelm Sand und Kies GmbH, Minden (Lindenstr. 5, 32423 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Ergänzung vom 29.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 und 29.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2006 und 29.11.2006 mit der Kieswerk Windheim-Döhren GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 3825) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.