Rolladenbau Ollig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarwellingen (Werner-von-Siemens-Str. 2, 66793 Saarwellingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 20.12.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Rolladenbau Ollig e.K." mit Niederlassung in Saarwellingen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66793 Saarwellingen
Am Assengrund 10, 66793 Saarwellingen
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH