Rolladentechnik Gebr. Herzog GmbH, Nideggen (Thumer Linde 1, 52385 Nideggen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Herzog Sonnenschutztechnik e. K. (Amtsgericht Düren HRA 2836) am 14.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rolladentechnik Gebr. Herzog GmbH, Nideggen (Thumer Linde 1, 52385 Nideggen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Herzog Sonnenschutztechnik e. K. auftretenden Kaufmann Herzog, Wolfgang, Nideggen, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.