Romakowski Beteiligungs-GmbH, Buttenwiesen, Herdweg 29 - 31, 86647 Buttenwiesen. Die Verschmelzung wurde am 19.11.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 9233).
Romakowski Beteiligungs-GmbH, Buttenwiesen, Herdweg 29 - 31, 86647 Buttenwiesen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ROMA Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Laugna (Amtsgericht Augsburg HRB 9233) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Romakowski Beteiligungs-GmbH, Buttenwiesen, Herdweg 29 - 31, 86647 Buttenwiesen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.08.2005 mit der Romakowski GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Buttenwiesen (Amtsgericht Augsburg HRA 7003) ist durch Kündigung zum 31.12.2010 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Romakowski Beteiligungs-GmbH, Buttenwiesen (Herdweg 29 - 31, 86647 Buttenwiesen). Die Gesellschaft hat am 25.08.2005 mit der Romakowski GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Buttenwiesen (Amtsgericht Augsburg HRA 7003) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 13.09.2005 zugestimmt.