HRB 12683 CB: Romantis GmbH, Schönefeld, Wendenschloßstraße 350, 12557 Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Deryugin, Sergey, * ‒.‒.‒‒, Moskau (Russische Föderation); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 12683 CB: Romantis GmbH, Schönefeld, Wendenschloßstraße 350, 12557 Berlin. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Wendenschloßstraße 350, 12557 Berlin
HRB 12683 CB: Romantis GmbH, Schönefeld, Lilienthalstraße 5 d, 12529 Schönefeld. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Stange, Harald Wilhelm
HRB 12683 CB: Romantis GmbH, Schönefeld, Lilienthalstraße 5 d, 12529 Schönefeld. Vorstand: Geschäftsführer: 2. Parshin, Alexey, * ‒.‒.‒‒, Uhldingen-Mühlhofen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Dr. Stange, Harald Wilhelm; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 12683 CB: Romantis GmbH, Schönefeld, Lilienthalstraße 5 d, 12529 Schönefeld. Name der Firma: Romantis GmbH; Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Telekommunikationsdiensten, der Vertrieb von Hard- und Softwarekomponenten und -systemen, die Entwicklung, das Design und die Fertigung von Telekommunikationssystemen sowie die Beratung im Bereich Telekommunikation, einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 wurde die Firma der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sowie §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Romantis GmbH mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 10547) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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