HRB 21421: Rombus-Gesellschaft für Zeitarbeit mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Rombus GmbH.
HRB 21421: Rombus-Gesellschaft für Zeitarbeit mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Johann, Ludwig Karl, Bad Homburg v.d.Höhe, * ‒.‒.‒‒.
Rombus-Gesellschaft für Zeitarbeit mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Johann, Markus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Rombus-Gesellschaft für Zeitarbeit mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Große Bockenheimer Str. 43, 60313 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführerin: Gavric, Slavica, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen: Gavric, Slavica.
Rombus-Gesellschaft für Zeitarbeit mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Große Bockenheimer Str. 43, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rombus Gesellschaft für Zeitarbeit mit beschränkter Haftung Magdeburg mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 109820) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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