HRB 231565: Rommel Holding GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.05.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 231565: Rommel Holding GmbH, Kirchheim unter Teck, Brunnenstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.04.2016 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rommel Beteiligungs GmbH & Co. KG", Albershausen (Amtsgericht Ulm HRA 724439) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.