HRB 49861: Ropardo AG, Leverkusen, An der Schusterinsel 3, 51379 Leverkusen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden peakwork AG am 10.12.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 49861: Ropardo AG, Leverkusen, An der Schusterinsel 3, 51379 Leverkusen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2014 auf ihre Alleinaktionärin, der peakwork AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71223), verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ropardo AG, Leverkusen, An der Schusterinsel 3, 51379 Leverkusen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstand: Cramer, Peter, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ropardo AG, Leverkusen, An der Schusterinsel 3, 51379 Leverkusen. Nicht mehr Vorstand: Aubermann, Michael, Brühl, * ‒.‒.‒‒.
Ropardo AG, Leverkusen, An der Schusterinsel 3, 51379 Leverkusen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 13.08.2012 mit der Tourdata GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 63026) und der TOURSOL GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 65581) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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