HRB 359: Roseford GmbH Kristallglasvertrieb, Windischeschenbach, Ritzerbergstraße 29, 92670 Windischeschenbach. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 359: Roseford GmbH Kristallglasvertrieb, Windischeschenbach, Ritzerbergstraße 29, 92670 Windischeschenbach. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 28.08.2017 (Az. IN 79/15) nach Schlussverteilung aufgehoben.
HRB 359:Roseford GmbH Kristallglasvertrieb, Windischeschenbach, Ritzerbergstraße 29, 92670 Windischeschenbach.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 17.07.2015 (Az. IN 79/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Roseford GmbH Kristallglasvertrieb, Waldsassen, Dr.-Martin-Luther-Straße 1, 92670 Windischeschenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Windischeschenbach. Geschäftsanschrift: Ritzerbergstraße 29, 92670 Windischeschenbach.
Roseford GmbH Kristallglasvertrieb, Waldsassen, Dr.-Martin-Luther-Straße 1, 92670 Windischeschenbach.Geschäftsanschrift: Dr.-Martin-Luther-Straße 1, 92670 Windischeschenbach. Die CMF Cristal Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 109458) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.