Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Zindler, Oliver, Oberaudorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.03.2024
Härschel |
5 |
a)
Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche
Altersversorgung mbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2023 hat die
Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. |
a)
22.01.2023
Inderwiesen |
HRB 23874: Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung RobAv GmbH, Rosenheim, Max-Josefs-Platz 11, 83022 Rosenheim. Bestellt: Geschäftsführer: Zindler, Oliver, Kirchberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23874:Pension Network Holding GmbH, Rosenheim, Max-Josefs-Platz 11, 83022 Rosenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung RobAv GmbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Werzinger, Marc, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Czajor, Martin Karl Georg, Bruckmühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23874:Pension Network Holding GmbH, Rosenheim, Max-Josefs-Platz 11, 83022 Rosenheim.Die "Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge RobAV GmbH" mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 16398) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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