HRB 2376 FL: Rosenterrasse -Vermietungs- GmbH, Flensburg, Am Fördeufer 4, 24944 Flensburg. Kapital: 26.000,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2016 ist das Stammkapital von 50.000,00 DM auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stamnmkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Herman Densch Elfte Immobilien-Handels-Gesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4772 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2376 FL: Rosenterrasse -Vermietungs- GmbH, Flensburg, Am Fördeufer 4, 24944 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Herman Densch Fünfzehnte Immobilien-Handels-Gesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4896 FL) - übertragende Gesellschaft - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Herman Densch Siebente Immobilien-Handels-Gesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4550 FL) - übertragender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Rosenterrasse -Vermietungs- GmbH, Flensburg, Am Fördeufer 4, 24944 Flensburg. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2009 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 1 des Gesellschaftsvertrages (Firma und Sitz) von Glücksburg nach Flensburg verlegt worden..
Rosenterrasse -Vermietungs- GmbH, Glücksburg(An der Rosenterrasse 2, 24960 Glücksburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Densch, Sigrid.