HRB 10700: Rosenthal Grundbesitz Paderborn Detmolder Straße 120 GmbH, Soest, c/o Rosenthal & Rustemeier GmbH, Westenhellweg 52, 59494 Soest. Änderung zur Geschäftsanschrift: Werler Landstraße 6, 59494 Soest.
HRB 10700: Rosenthal Grundbesitz Paderborn Detmolder Straße 120 GmbH, Soest, Knippingweg 3a, 59494 Soest. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Rosenthal & Rustemeier GmbH, Westenhellweg 52, 59494 Soest. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenthal, Ursula, Soest, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rosenthal, Bernhard, Soest, * ‒.‒.‒‒; Rosenthal, Stefan, Soest, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10700: Rosenthal Grundbesitz Paderborn Detmolder Straße 120 GmbH, Soest, Knippingweg 3a, 59494 Soest. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Kapitalrücklagen) beschlossen.
HRB 10700:Rosenthal Grundbesitz Paderborn Detmolder Straße 120 GmbH, Soest, Knippingweg 3a, 59494 Soest.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2013. Geschäftsanschrift: Knippingweg 3a, 59494 Soest. Gegenstand: Haben, Halten, Vermietung und Verwertung des Grundbesitzes Detmolder Straße 120 in Paderborn. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Rosenthal, Ursula, Soest, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rosenthal Grundbesitz Paderborn oHG, Soest (Amtsgericht Arnsberg HRA 7546) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.