Ross Cosmetic GmbH., Bochum (Bongardstr. 21, 44787 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Corél Cosmetic Heidi Ross am 05.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Ross Cosmetic GmbH., Bochum (Bongardstr. 21, 44787 Bochum). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, die unter der Corél Cosmetic Heidi Ross (AG Bochum HRA 3593) auftretende Kauffrau Heidi Ross übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.