HRB 12336: Rossel Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Wiesbaden, Mainzer Straße 105-115, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rossel Dritte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3958) am 28.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12336: Rossel Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Wiesbaden, Mainzer Straße 105-115, 65189 Wiesbaden. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2020 mit Nachtrag vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rossel Dritte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3958) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 12336: Rossel Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Wiesbaden, Mainzer Straße 105-115, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rossel Dritte Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3958) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12336: Rossel Automobil GmbH, Wiesbaden, Mainzer Straße 105-115, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 Ziff. 1. (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Rossel Zweite Vermögensverwaltung GmbH. Neuer Gegenstand: die Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 12336: Rossel Automobil GmbH, Wiesbaden, Mainzer Straße 105-115, 65189 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Smutny, Andreas, Hünstetten, * ‒.‒.‒‒.
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