HRB 13301: Rostocker Hausmeister Service Maischak GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 11, 18069 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt, nun: Roggentin. Änderung der Geschäftsanschrift: Zum Bornkoppelweg 25, 18184 Roggentin.
HRB 13301: Rostocker Hausmeister Service Maischak GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 11, 18069 Rostock. Bestellt als Geschäftsführer: Maischak, Tom, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Maischak, Tom, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13301:Rostocker Hausmeister Service Maischak GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 11, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Carl-Hopp-Straße 11, 18069 Rostock. Gegenstand: Dienstleistungen aller Art zur Haus- und Grundstücksbetreuung; Hausmeister- und Reinigungsservice, Instandhaltung und Reparaturen, Havarieservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Maischak, Frank, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Maischak, Tom, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Frank Maischak, Rostock, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Rostocker Hausmeister Service Frank Maischak e.K. mit Niederlassung in Rostock (Amtgericht Rostock HRA 3790) betriebenen Unternehmens. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.