Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Scheidel, Evelyn, Steuerberaterin, München |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2024 hat die
Änderung der §§ 8 (Mitveräußerungspflicht (drag-along) und
Mitveräußerungsrecht (tag-along)) und 13 (Jahresabschluss,
Ergebnisverwendung) der Satzung beschlossen. |
a)
08.04.2024
Prell |
20 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Baumgartner, Anja, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Personendaten geändert, sodann Prokura
erloschen:
Baumgartner, Anja, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.02.2024
Dorfmeister |
HRB 72490: Rota-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, München, Thomas-Wimmer-Ring 9, 80539 München. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2020 hat die Änderung der §§ 7 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 11 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
HRB 72490: Rota-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, München, Thomas-Wimmer-Ring 9, 80539 München. Prokura erloschen: Schönthaler, Michael, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 72490: Rota-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, München, Thomas-Wimmer-Ring 9, 80539 München. Die ROTA AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 207610) und die ROTA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 229877) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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