HRB 7163: Roth Hydraulikservice GmbH, Neuenrade, Hönnestraße 35, 58809 Neuenrade.
Roth Hydraulikservice GmbH, Neuenrade, Hönnestraße 35, 58809 Neuenrade. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 59/11) vom 30.06.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen - Prokura erloschen infolge Insolvenzeröffnung: Krause, Dennis, Neuenrade, * ‒.‒.‒‒.
Werner Roth, Hydraulikservice, Hydraulikplanung GmbH, Neuenrade, Hönnestraße 35, 58809 Neuenrade. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Roth Hydraulikservice GmbH. Einzelprokura: Krause, Dennis, Neuenrade, * ‒.‒.‒‒.
Werner Roth, Hydraulikservice, Hydraulikplanung GmbH, Neuenrade, Hönnestraße 35, 58809 Neuenrade. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hönnestraße 35, 58809 Neuenrade. Gegenstand: Die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Hydraulikservice und Hydraulikplanung sowie der Handel mit Hydraulik- produkten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Roth, Werner, Neuenrade, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Werner Roth, Hydraulikservice, Hydraulikplanung e. K. mit Sitz in Neuenrade (Amtsgericht Iserlohn HRA 4378 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.07.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.