Roth Industry GmbH, Bischofswerda (Drebnitzer Weg 44, 01877 Bischofswerda). Die Verschmelzung wurde am 06.11.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Roth Industry GmbH, Bischofswerda (Drebnitzer Weg 44, 01877 Bischofswerda). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfallsvom selben Tag mit der Roth Werke GmbH mit dem Sitz in Dautphetal (Amtsgericht Marburg, HRB 2722) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.