HRB 713516: Roth Möbelwerkstätte GmbH, Achern, Schleif 4, 77855 Achern. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Roth, Thomas, Achern, * ‒.‒.‒‒.
HRB 713516: Roth Möbelwerkstätte GmbH, Achern, Schleif 4, 77855 Achern. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 421/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Roth Möbelwerkstätte GmbH, Achern, Schleif 4, 77855 Achern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2011. Geschäftsanschrift: Schleif 4, 77855 Achern. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Möbel, Küchen und Einrichtungsgegenständen, Bau- und Möbelschreinerei aller Art sowie alle daran angrenzenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Roth, Thomas, Achern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des gesamten operativen Betriebsteils "Herstellung und Vertrieb von Möbeln, Küchen und Einrichtungsgegenständen, Bau- und Möbelschreinerei" aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Roth Möbelwerkstätte GmbH & Co. KG", Achern (Amtsgericht Mannheim HRA 700863) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.12.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.