HRA 2689 NO: Rother Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg, Grünberger Straße 33, 24558 Henstedt-Ulzburg. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 10.04.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 4553 NO) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 2689 NO: Rother Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg, Grünberger Straße 33, 24558 Henstedt-Ulzburg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Jörg Rother GmbH mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, HRB 4553 NO) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2689 NO: Rother Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg, Grünberger Straße 33, 24558 Henstedt-Ulzburg. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Rother, Jörg