HRB 202294:GBF Geithner Betonwerk Friedeburg GmbH, Friedeburg, Liebigstraße 19, 26389 Wilhelmshaven.Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gesellschaftszweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung von Fertigbauelementen aus Beton und verwandten Werkstoffen. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem Transport und Montage (mit artverwandten Leistungen) von Fertigbauelementen aus Beton und verwandten Werkstoffen.
GBF Geithner Betonwerk Friedeburg GmbH, Friedeburg, Liebigstraße 19, 26389 Wilhelmshaven. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.07.2012 wirksam geworden.
GBF Geithner Betonwerk Friedeburg GmbH, Friedeburg, Liebigstraße 19, 26389 Wilhelmshaven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Liebigstraße 19, 26389 Wilhelmshaven. Gegenstand: Herstellung von Fertigbauelementen aus Beton und verwandten Werkstoffen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rothert, Bodo, Zetel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Hermann Geithner Söhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Wilhlemshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 130011) nach Maßgabe des Abspaltungsplanes vom 15.06.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2012. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.