Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Rottaler Vorsorge GmbH mit dem Sitz in Pocking
(Amtsgericht Passau HRB 8477) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2023 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger
verschmolzen. |
a)
29.08.2023
Stein |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2023 sowie der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Eduard Österreicher GmbH Versicherungsmakler
in Bayern mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau HRB
6959) verschmolzen. |
a)
29.08.2023
Stein |
HRB 8477: Rottaler Vorsorge GmbH, Pocking, Indlinger Straße 45, 94060 Pocking. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Volk, Eva-Maria, Pocking, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Österreicher, Petra Rosa, Rotthalmünster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8477: Eduard Österreicher GmbH - Rottaler Vorsorge, Pocking, Indlinger Straße 45, 94060 Pocking. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 hat die Änderung des § 1 S. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Rottaler Vorsorge GmbH.
HRB 6959: Eduard Österreicher GmbH - Versicherungsmakler in Bayern, Pocking, Indlinger Str. 45, 94060 Pocking. Die Rottaler Vorsorge UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau HRB 9489) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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