HRB 198576: Rottmeir Patienten TV GmbH, Freising, Christopher-Paudiß-Platz 1, 85354 Freising. Prokura geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wanzke, Markus Sebastian, Freising, * ‒.‒.‒‒.
HRB 198576: Rottmeir Patienten TV GmbH, Freising, Christopher-Paudiß-Platz 1, 85354 Freising. Einzelprokura: Wanzke, Sebastian, Freising, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Rottmeir, Leonhard, Eching, * ‒.‒.‒‒.
Rottmeir Patienten TV GmbH, Freising, Obere Hauptstraße 36, 85354 Freising. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Christopher-Paudiß-Platz 1, 85354 Freising. Einzelprokura: Rottmeir, Leonhard, Eching, * ‒.‒.‒‒.
Rottmeir Patienten TV GmbH, Freising, Obere Hauptstraße 36, 85354 Freising. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.02.2012. Geschäftsanschrift: Obere Hauptstraße 36, 85354 Freising. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung von Geräten der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, insbesondere Fernsehgeräten, im In- und Ausland, vor allem an Krankenhäuser. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rottmeir, Bernhard, Eching-Deutenhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Bernhard Rottmeir Patienten TV e.K. mit dem Sitz in Freising (Amtsgericht München HRA 94784) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.