Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
a)
Roy Edelstahlmanufaktur GmbH |
|
b)
Geschäftsführer:
3.
Roy, Jérôme Marcel, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
Nicht mehr Prokurist:
2. Roy, Jéróme |
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 06.07.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma). |
a)
14.07.2023
Dr. Kuhlmann |
HRB 123771 B: FRG mbH Edelstahlmanufaktur Berlin, Berlin, Colditzstraße 33, 12099 Berlin. Prokura: 2. Roy, Jéróme, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 123771 B: FRG mbH Edelstahlmanufaktur Berlin, Berlin, Colditzstraße 33, 12099 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Roy, Manja
HRB 123771 B: Firma / Name vormals: FRG Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin, Colditzstraße 33, 12099 Berlin. Firma: FRG mbH Edelstahlmanufaktur Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Roy & Roy GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 93177) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
FRG Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin, Colditzstraße 33, 12099 Berlin. Prokura: 1. Roy, Manja, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
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