HRB 716539: Royal Industrie-Bau GmbH, Mannheim, Carl-Benz-Straße 4, 68167 Mannheim. Die Eintragung laufende Nummer 3 wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 716539: Royal Industrie-Bau GmbH, Mannheim, Carl-Benz-Straße 4, 68167 Mannheim. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der Verschmelzung der Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.10.2014 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KEA57 Ltd. & Co. KG", Köln (Amtsgericht Köln HRA 30667) vom 10.03.2015 im Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 716539: Royal Industrie-Bau GmbH, Mannheim, Carl-Benz-Straße 4, 68167 Mannheim. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Gencer, Hatice, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 716539:Royal Industrie-Bau GmbH, Mannheim, Carl-Benz-Straße 4, 68167 Mannheim.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.10.2014 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KEA57 Ltd. & Co. KG", Köln (Amtsgericht Köln HRA 30667) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Royal Industrie-Bau GmbH, Mannheim, Friesenheimer Str. 23, 68169 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 4, 68167 Mannheim.
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