Royal Jewelry GmbH, Darmstadt (Adelungstraße 35, 64283 Darmstadt). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Royal Jewelry GmbH, Darmstadt (Adelungstraße 35, 64283 Darmstadt). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Royal Jewelry GmbH, Darmstadt, (Adelungstraße 35, 64283 Darmstadt).Die Eintragung laufende Nummer 2 vom 04.10.2007 wird von Amts wegen als unrichtig gelöscht.
Royal Jewelry GmbH, Darmstadt (Marktplatz 3, 64283 Darmstadt). die Firma soll gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen gelöscht werden. Gründe:Dem Gericht ging hinsichtlich der oben genannten Firma am 05.02.2007 eine Gewerbe-Abmeldung wegen vollständiger Aufgabe des Geschäftsbetriebes zu.Daraufhin wurde der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der Firma Herr Yaniy Shimon Avsara aufgefordert, entweder die Auflösung der Gesellschaft anzumelden oder dem Gericht das Weiterbestehen der Gesellschaft mitzuteilen.Dieses Schriftstück kam jedoch unter dem Hinweis, dass der Empfänger unbekannt verzogen sei, wieder zurück.Auch eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt brachte keinen neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Herrn Avsara.Somit liegen die Voraussetzungen des § 31 II HGB vor und die Firma ist von Amts wegen zu löschen.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird Ihnen eine Frist von drei Monaten gesetzt, die mit Zustellung dieses Schreibens beginnt.