HRB 20150:Ruß GmbH, Mogendorf, Westerwaldstr. 5, 56424 Mogendorf.Bestellt als Geschäftsführer: Franz, Axel Willi, Montabaur, * ‒.‒.‒‒.
Ruß GmbH, Mogendorf, Westerwaldstr. 5, 56424 Mogendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmes ) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten sowie Vermieten und Verpachten von Grundbesitz, Maschinen und Werkzeugen und weiterem Sachvermögen zur Führung eines Unternehmens sowie der Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Ruß GmbH, Mogendorf (Westerwaldstr. 5, 56424 Mogendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2005. Gegenstand: Das Halten und Verwalten sowie Vermieten und Verpachten von Grundbesitz, Maschinen und Werkzeugen und weiterem Sachvermögen zur Führung eines Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ruß, Bernd, Mogendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schmidt & Ruß OHG, Mogendorf (Amtsgericht Montabaur, HRA 4457) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.