Rubel Atem-und Sauerstoffgeräte GmbH, Heiligenhaus (Carl-Fuhr-Str. 22, 42579 Heiligenhaus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VitalAire GmbH am 12.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rubel Atem-und Sauerstoffgeräte GmbH, Heiligenhaus (Carl-Fuhr-Str. 22, 42579 Heiligenhaus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2008 mit der VitalAire GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92330) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rubel Atem-und Sauerstoffgeräte GmbH, Heiligenhaus (Carl-Fuhr-Str. 22, 42579 Heiligenhaus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2008 mit der VitalAire GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rubel Atem-und Sauerstoffgeräte GmbH, Heiligenhaus (Carl-Fuhr-Str. 22, 42579 Heiligenhaus). Nicht mehr Geschäftsführer: Hildebrandt, Klaus-Peter, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒; Rubel-Hildebrandt, Martina, geb. Rubel, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Irmer, Ralf, Selm, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Chassaigne, Jean-Louis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.