HRB 75619: Rubicon 1. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.03.2021 mit der GACEREF Luxco Netherlands S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociètèes de Luxembourg, Nummer B 159027) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Voraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, sind seit dem 26.07.2021 erfüllt.
HRB 75619: Rubicon 1. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligta) als übertragende Gesellschaften die Rubicon 1. Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin.b) als aufnehmende Gesellschaft die GACEREF Luxco Netherlands S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift: 16 Avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 75619.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 159 027.4. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von einer 100¬prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Rubicon 1. Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Rubicon 1. Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragendenden Gesellschaft entstanden sind.Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos unter der Adresse 16 Avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg eingeholt werden.c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-) Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.
HRB 75619: Rubicon 1. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o RHC Management GmbH, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin.
HRB 75619: Rubicon 1. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o RHC Management GmbH, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: Claessen, Olaf, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Scheicht, Oliver Wolfgang, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 75619:Rubicon 1. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o RHC Management GmbH, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin.Nicht mehr Geschäftsführerin: Lubitz, Antje, Schulzendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Claessen, Olaf, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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