Rudergesellschaft Worms 1883 e.V., Worms (Kleiststraße 24, 67547 Worms). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Wormser Ruderclub Blau-Weiß e.V., nach Änderung des Namens Wormser Ruderclub Blau-Weiß von 1883 e. V. am 13.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rudergesellschaft Worms 1883 e.V., Worms (Kleiststraße 24, 67547 Worms). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.05.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2006 mit dem Wormser Ruderclub Bau-Weiß e.V. mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, VR 10413) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.