HRB 202147: Rudolf Graf Elektrische Anlagen GmbH, München, Ständlerstraße 37, 81549 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.08.2019 (Az. 1542 IN 1675/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 202147: Rudolf Graf Elektrische Anlagen GmbH, München, Ständlerstraße 37, 81549 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.07.2019 (Az. 1542 IN 1675/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRB 202147: Rudolf Graf Elektrische Anlagen GmbH, München, Ständlerstraße 37, 81549 München. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 mit Nachtrag vom 25.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 31.000,00 EUR.
RGEA2 GmbH, München, Ständlerstraße 37, 81549 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Rudolf Graf Elektrische Anlagen GmbH. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Rudolf Graf, Elektrische Anlagen GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 59686) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
RGEA2 GmbH, München, Ständlerstraße 37, 81549 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2012. Geschäftsanschrift: Ständlerstraße 37, 81549 München. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten und damit zusammenhängende Werk- und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer be-stellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. (2) Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern jeweils Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Geschäftsführer: Roquette, Tilmann Bertrand, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.