Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Reich, Simon Andreas Rudolf Otto, Rheinstetten,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Reich, Simon, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.03.2024
Falzone |
7 |
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Prokura erloschen:
Kallwey, Sivakajan, Senden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.02.2024
Falzone |
HRB 104181: Rudolf Neff GmbH, Karlsruhe, Koellestr. 10, 76189 Karlsruhe. Einzelprokura: Kallwey, Sivakajan, Senden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 104181: Rudolf Neff GmbH, Karlsruhe, Koellestr. 10, 76189 Karlsruhe. Prokura erloschen: Schmidt, Thomas, Rastatt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Reich, Simon, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 104181:Rudolf Neff GmbH, Karlsruhe, Koellestr. 10, 76189 Karlsruhe.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.06.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bäckerei-Konditorei Walter Brauss GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 103675) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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